Ordination

Durch die ORDINATION wird der Pfarrer zu seinem geistlichen Amt gesegnet und gesendet.
Mit der Ordination werden Auftrag und Recht zur öffentlichen Wortverkündigung und zur Sakramentsverwaltung auf Lebenszeit übertragen.
Der Pfarrer verpflichtet sich: „Ich bin bereit, das Amt, das mir anvertraut wird, nach Gottes Willen in Treue zu führen, das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis unserer evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, zu predigen, die Sakramente ihrer Einsetzung gemäß zu verwalten, das Beichtgeheimnis und die seelsorgerliche Verschwiegenheit zu wahren und mich in allen Dingen so zu verhalten, wie es meinem Auftrag entspricht. Dazu erbitte ich die Hilfe des Dreieinigen Gottes.“
Bei der Ordinationsfeier werden dem Pfarrer unter Gebet und Handauflegung vom Bischof Rechte und Pflichten übertragen. Er bleibt aber vor Gott ein gerechtfertigter Glaubende wie die übrigen Gemeindemitglieder und steht Gott nicht näher als andere (allgemeines Priestertum aller Getauften).