Am So. 20 Oktober ist Kirchenvorstandswahl

Es ist ein besonderes Kennzeichen der evangelischen Kirche, dass die Leitung der Gemeinde von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen gemeinsam wahrgenommen wird.
Der Kirchenvorstand trägt die Verantwortung für die Gemeinde, leitet und prägt sie. Er ist Impulsgeber und trifft Entscheidungen für die Gemeindearbeit. Menschen zum Glauben einzuladen und in die Gesellschaft hineinzuwirken – mit Neugier, Diskussionsbereitschaft, Offenheit für andere Menschen und Gottes Wirken.

Die Gemeindeglieder nehmen mit ihrer Wahl Einfluss darauf, wer die Kirchengemeinde in der kommenden Amtsperiode leiten wird. Mit der Beteiligung an der Wahl spricht die Gemeinde den Ehrenamtlichen ihr Vertrauen aus und stärkt ihnen den Rücken für die Aufgaben, die vor uns liegen.

Dies ist vor allem in dieser Zeit so wichtig, in der nicht alles „so weiter läuft“ wie bisher. Auf den Kirchenvorstand wird viel zukommen! Denn in der Landeskirche wird es zu großen Veränderungen und Umstrukturierungen kommen. Da braucht es kompetente Ehrenamtliche, die die Interessen und Wünsche der Kirchengemeinde stark vertreten und den kirchlichen Prozess begleiten.

  Wahltag ist der 20. Oktober 2024.

Wie vor sechs Jahren können die Gemeindeglieder ganz einfach per Briefwahl von zu Hause aus ihre Stimme abgeben.
Neben der Briefwahl können Sie auch an der Urne Ihre Stimme abgeben. Üblicherweise werden die Wahllokale nach den Gottesdiensten geöffnet sein. Genaue Information darüber wird es im nächsten Gemeindebrief geben, der Ende September erscheint.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle, die am 24. Oktober 2024 mindestens 16 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören. Konfirmierte Jugendliche dürfen bereits ab 14 Jahren wählen.
Alle Wahlunterlagen werden von der Landeskirche direkt an die Wahlberechtigten versendet.

Stimmen Sie am für Ihre Kirche 20. Oktober und damit auch für die Werte, die durch Angebote und Projekte Ihrer Kirchedas Leben von vielen Menschen positiv prägen.