Kirchenvorstand

Jedes Gemeindemitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Alle sechs Jahre werden in den Gemeinden die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die 16 Jahre alt oder 14 Jahre und konfirmiert sind. Die nächste Wahl findet 2024 statt. Der Kirchenvorstand lebt in der Gemeinde. D.h. seine einzelnen Mitglieder stehen gerne für Rückfragen, Ideen, Vorschläge, aber auch für persönliche Anliegen zur Verfügung, z.B. sonntags nach dem Gottesdienst. Kommen Sie auf uns zu, wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen!

Aufgaben

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Er verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt gegebenenfalls die Pfarrer und Pfarrerinnen, trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Die verschiedenen Aufgaben werden auf Ausschüsse verteilt, denen unterschiedliche Mitglieder des Kirchenvorstandes angehören, um effektivere Arbeit leisten zu können. In den regelmäßigen monatlichen Sitzungen finden ein Informationsaustausch sowie Diskussionen statt, ebenso werden hier kirchenrechtliche Entscheidungen getroffen und Beschlüsse gefasst.

  • Klara Biber, Töging
  • Gottfried Grail (stellv. Vertrauensmann), Töging
  • Andreas Hartmann, Töging
  • Karin Kolbinger (Vertrauensfrau), Töging
  • Susanne Mai, Oberbergkirchen
  • Uwe Reuter, Töging
  • Paul Sänger, Neumarkt St.Veit

Neben dem Kirchenvorstand gibt es weitere Ausschüsse. Die Ausschüsse leisten Vorarbeiten für die KV-Sitzungen, indem sie sich mit bestimmten Themen im Vorfeld eingehender beschäftigen und diese dann imj Kirchenvorstand vorstellen. In die Ausschüsse können auch Gemeindeglieder berufen werden, die nicht dem KV angehören. Manche dieser Ausschüsse gibt es auch nur zeitlich begrenzt (wie den Festausschuß), der immer wieder neu zu einem bestimmten Anlaß zusammengestellt wird. Zu den ständigen Ausschüssen gehören:

Der Finanzaussschuss: Er wird von dem Vorsitzenden einberufen, beschäftigt sich mit wichtigen Finanzthemen (wie den Haushalt und Aufstellung des Haushaltsplanes), formuliert eine Zusammenfassung der Problematik und gibt Vorschläge für Beschlüsse ab. Der Bau-Ausschuss kümmert sich um alle baulichen Belange der Kirchengemeinde, vom kaputten Wasserrohr im Pfarrhaus bis zur Heizung in der Kirche. Momentan beschäftigt den Ausschuß v.a. die Renovierung der Friedenskirche.

Vertrauensleute des Kirchenvorstandes:

Karin Kolbinger, Tel.: 08631 – 95690
Gottfried Grail, Tel.: 08631 – 98139